Historisches Dokument · 11. Juni 1994 · Deutschland
Aufhebung des § 175
Originalwortlaut und historische Einordnung
Was geschah wann?
- 10. März 1994Bundestag beschließt die Aufhebung.
- 31. Mai 1994Änderungsgesetz ausgefertigt.
- 10. Juni 1994Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.
- 11. Juni 1994Aufhebung in Kraft getreten.
Vollständige Aufhebungsanordnung · Auszug aus Artikel 1
Artikel 1 Nummer 1 — Aufhebung des § 175
Aufgehoben: 11. Juni 1994
§ 175 wird aufgehoben.
Quelle: 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994, Art. 1 Nr. 1; BGBl. I 1994, S. 1168 ↗
Am Originaldruck geprüft · 12. Oktober 2026. Druckseite 1168 · Aufhebung · Druckseite 1168 · Prüfprotokoll
Satz 1 · Auszug aus Artikel 4
Artikel 4 Satz 1 — Inkrafttreten
Aufhebung in Kraft getreten: 11. Juni 1994
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994, Art. 4 Satz 1; BGBl. I 1994, S. 1169 ↗
Am Originaldruck geprüft · 12. Oktober 2026. Druckseite 1169 · Prüfprotokoll
Der Zusammenhang
Historische Einordnung
Am 10. März 1994 beschließt der Bundestag die Streichung des § 175. Die Aufhebung tritt am 11. Juni 1994 in Kraft. Erst jetzt verschwindet die Vorschrift vollständig aus dem bundesdeutschen Strafgesetzbuch.
An die Stelle der unterschiedlichen Regelungen treten einheitliche Bestimmungen, die beim strafrechtlichen Schutz Jugendlicher nicht mehr zwischen homosexuellen und heterosexuellen Handlungen unterscheiden.
1969 reformiert. 1973 weiter eingeschränkt. 1994 aufgehoben.
Diese Epoche in der Zeitlinie ansehen →Quellenkritik
Zur Wiedergabe
Vollständiger Wortlaut der Aufhebungsanordnung in Artikel 1 Nummer 1, ausdrücklich ein Auszug aus Artikel 1. Die endgültige Nummerierung und der Wortlaut sind unmittelbar im Bundesgesetzblatt bestätigt. Satz 1 des Artikels 4, ausdrücklich ein Auszug. Wortlaut im Original bestätigt. Ausgabetag war der 10. Juni 1994; Inkrafttreten daher am 11. Juni 1994. Der hier nicht zitierte Satz 2 betrifft das Außerkrafttreten des § 149 DDR-StGB.
Historische Schreibweisen bleiben erhalten. Zeilenumbrüche und Absatzlayout sind für die Lesbarkeit angepasst. Der wiedergegebene Umfang ist an jedem Text ausdrücklich bezeichnet.
Quellen & Fundstellen
- 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994, Art. 1 Nr. 1; BGBl. I 1994, S. 1168 ↗
- 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994, Art. 4 Satz 1; BGBl. I 1994, S. 1169 ↗
- Bundesfamilienministerium · 30 Jahre Ende des § 175 ↗
Redaktionsstand: 12. Oktober 2026. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.