Historisches Dokument · 1935
§ 175 · Verschärfung von 1935
Originalwortlaut und historische Einordnung
Was geschah wann?
- 1. September 1935Verschärfte Fassung in Kraft getreten.
- 1. September 1969In der Bundesrepublik durch die reformierte Fassung ersetzt. § 175 selbst wurde nicht aufgehoben.
Vollständiger Paragraph
§ 175 — Verschärfte Fassung von 1935
Geänderte Fassung in Kraft getreten: 1. September 1935
Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft. Bei einem Beteiligten, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.
Quelle: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 28. Juni 1935, Art. 6 Nr. 1; RGBl. I S. 839, 841 ↗
Am Originaldruck geprüft · 12. Oktober 2026. Druckseite 841 · Druckseite 843 · Prüfprotokoll
Der Zusammenhang
Historische Einordnung
Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme werden homosexuelle Lebensräume und Organisationen zerschlagen. Männer werden verfolgt, inhaftiert und in Konzentrationslager verschleppt.
1935 verschärft das NS-Regime § 175 erheblich. Die Strafbarkeit wird über die zuvor verlangten „beischlafähnlichen“ Handlungen hinaus ausgeweitet. § 175a bedroht zusätzliche Fallgruppen mit besonders schweren Strafen.
1936 entsteht die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“ zur systematischen Erfassung und Verfolgung. Strafverfahren und nationalsozialistische Terrormaßnahmen sind dabei historisch zu unterscheiden.
Diese Epoche in der Zeitlinie ansehen →Quellenkritik
Zur Wiedergabe
Vollständiger § 175. Die zwei Absätze tragen im Original keine Absatznummern; die zuvor ergänzten Ziffern (1) und (2) wurden entfernt. Artikel 14 auf S. 843 bestimmt den 1. September 1935. Die DDR wandte nach 1950 die engere ältere Fassung des § 175 an.
Historische Schreibweisen bleiben erhalten. Zeilenumbrüche und Absatzlayout sind für die Lesbarkeit angepasst. Der wiedergegebene Umfang ist an jedem Text ausdrücklich bezeichnet.
Quellen & Fundstellen
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs vom 28. Juni 1935, Art. 6 Nr. 1; RGBl. I S. 839, 841 ↗
- Bundesarchiv · Die Reichszentrale zur Verfolgung ↗
- Deutscher Bundestag · Verfolgung homosexueller Männer ↗
Redaktionsstand: 12. Oktober 2026. Externe Quellen öffnen in einem neuen Tab.